Wohnprojekt - Formen der Wohngemeinschaften
Wohngemeinschaften werden als eigenständige Wohnform oder von Pflegeheimen als besonderes Wohn- und Versorgungsangebot angeboten. Diese Wohn- und Versorgungsform ist besonders für Senioren mit Demenz geeignet.
1. Wohngemeinschaft als eigenständige Wohnform
Die Wohngemeinschaft wird als eigenständige Wohnform angeboten. Alte und pflegebedürftige Menschen wohnen gemeinsam in einer Wohnung oder Haus. Sie stellen gemeinsam eine Haushälterin an, die als kontinuierliche Ansprechperson zur Verfügung steht. Zusammen mit der Haushälterin bewältigen sie gemeinsam den Alltag (Kochen, Putzen, Wäsche waschen usw.). Darüber hinaus werden grund- und behandlungspflegerische Verrichtungen von selbstgewählten ambulanten Diensten erbracht.
Steht die Pflegebedürftigkeit der Bewohner verstärkt im Vordergrund, so können die Ansprüche der einzelnen Bewohner hinsichtlich ihnen zustehenden Pflegeleistungen „in einen Topf“ gesammelt werden. Aus dieser Summe wird bei einem ambulanten Pflegedienst gemeinsam die ambulante Pflege „eingekauft“.
2. Pflegeheim mit Wohngemeinschaften
Das Pflegeheim ist in teilautonome Pflegeeinheiten (Wohngemeinschaften) aufgeteilt. Die Pflegeeinheiten haben einen familiären Charakter. Sie verfügen beispielsweise über eine gemeinschaftliche (Wohn-)Küche, in der die Bewohner zusammen mit einem Koch ihr Essen zubereiten.
Damit die Heime direkt mit den Pflegekassen abrechnen können, muss die Pflegekasse dem Umzug in ein Pflegeheim zugestimmt haben. Außerdem muss dem Heimbewohner mindestens Pflegestufe I bescheinigt worden sein.
3. Mehrgenerationenhaus
In einer sehr großen Wohnung, meistens aber in einem Haus leben mehrere Personen freiwillig und unabhängig voneinander zusammen, die aus den unterschiedlichsten Altersgruppen kommen. Es ist eine Lebensform, die auf Langfristigkeit angelegt ist und dem Beispiel einer Großfamilie folgt. Der Vorteil ist die gegenseitige generationsübergreifende Hilfe und Unterstützung. Jede Person hat, wie in jeder anderen Wohngemeinschaft auch, seine eigenen Räume. Die allgemeinen Räume, wie Bad, Küche, usw. werden nach vereinbarten Regeln gemeinsam benutzt.
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| Angela von
Treskow Service-Redaktion |
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